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Transparenz und Wirkung – Ihr Vertrauen ist unsere Stärke

Tatkräftige Unterstützung gründet immer auf Vertrauen und Verbundenheit. Gemeinsam können wir Großes für Menschen mit Herzerkrankungen bewegen.

Menschen steigen zusammen einen Berg rauf
canva.com

Dank der finanziellen Unterstützung der Deutschen Herzstiftung e. V. und mithilfe unserer Stifter, Spender und Erblasser kann die Deutsche Stiftung für Herzforschung Projekte in einer beachtlichen Größenordnung finanzieren. Das macht uns in der Herz-Kreislauf-Forschung unverzichtbar und trägt maßgeblich dazu bei, bessere Diagnoseverfahren, Therapiemöglichkeiten und Präventionsstrategien zu entwickeln. 

Zahlen Deutsche Stiftung für Herzforschung 2023:  

Auch im Jahr 2023 war das Fördervolumen mit rund 2,0 Millionen Euro (2022: 2,2 Mio. €) sehr hoch. Mit den Fördermitteln werden klar abgegrenzte wissenschaftliche Projekte finanziert. Grundsätzlich sollen sie eine patientennahe Fragestellung haben, so dass die Ergebnisse direkt genutzt werden können. Inzwischen sind viele Ergebnisse der von uns unterstützten Forschungsprojekte in moderne Diagnose-, Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen eingeflossen und haben die Lebensqualität von Herzpatienten in den letzten Jahren deutlich verbessert.

  • 31 Forschungsprojekte im Umfang von rund 1,9 Mio. Euro
  • Dr. Rusche-Forschungsprojekt: 60.000 Euro
  • Wissenschaftspreis der Gertrud-Spitz-Stiftung: 5.000 €
  • August Wilhelm und Lieselotte Becht-Forschungspreis: 15.000 Euro
Ablauf DHSF Bewilligung

Kontrolle und Transparenz auch bei der Forschungsförderung: Der Weg vom Antrag zur Bewilligung

Anträge auf Forschungsförderung können Wissenschaftler, die auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Medizin in Deutschland forschen, jederzeit stellen. Über eine Förderung entscheidet der Vorstand der Deutschen Stiftung für Herzforschung auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Stiftung für Herzforschung nach Begutachtung und Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. In der Regel werden Projekte bis max. 80.000 Euro (Laufzeit: 2 Jahre) unterstützt. Die bewilligten Mittel werden für Personalkosten und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt (für Geräte in der Regel nicht). Die Deutsche Herzstiftung orientiert sich bei der Begutachtung von Förderanträgen auch an diesem Ablauf der Deutschen Stiftung für Herzforschung.

Wirkungsweise

Inzwischen sind viele Ergebnisse der von uns unterstützten Forschungsprojekte in moderne Diagnose-, Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen eingeflossen und haben die Lebensqualität von Herzpatienten in den letzten Jahren deutlich verbessert:

  • Eine Infektion der Herzklappen, eine „Endokarditis“, ist bislang nur schwer zu behandeln. Wissenschaftler der Charité haben die Grundlagen für eine bessere Therapie geschaffen; möglicherweise lässt sich mit ihrer neuen Strategie sogar verhindern, dass es überhaupt zu einer lebensgefährlichen Infektion kommt. Die Arbeiten der Berliner Forscher werden mit der „Dr. Rusche-Projektförderung“ gefördert. Mehr erfahren.
  • Je genauer ein Arzneistoff an der molekularen Ursache einer Krankheit ansetzt, desto besser kann er wirken. Die Forschungsarbeiten Heidelberger Wissenschaftler lassen auf neue zielgerichtete Medikamente für Patienten hoffen, deren Herz schwach ist und die zudem an der Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern leiden. Die Deutsche Stiftung für Herzforschung fördert die Untersuchungen mit dem „August Wilhelm und Lieselotte Becht-Forschungspreis“ sowie einer Projekt-Forschungsförderung. Mehr erfahren.
  • Alle geförderten Forschungsprojekte der Deutschen Stiftung für Herzforschung finden Sie in unserem Archiv.
gezeichnete Kinderherzen
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Bitte unterstützen Sie auch weiterhin die lebensrettende Arbeit der Deutschen Stiftung für Herzforschung – denn es gibt noch viel zu tun!

Die Deutsche Stiftung für Herzforschung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und orientiert sich bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.

Die Grundsätze sollen Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern als Orientierung dienen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen.

In Anbetracht der Vielfalt von Stiftungen sind diese Grundsätze je nach Größe, Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Die Grundsätze wenden sich an gemeinwohlorientierte Stiftungen im materiellen Sinne:
  • Stiftungen verfolgen vom Stifter bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke, welche in ihrer Satzung verankert sind und durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen erfüllt werden sollen.
  • Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll.
  • Stiftungen haben Organe oder Träger, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks gewährleisten.
  • Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen verfasst sein (z. B. als rechtsfähige Stiftung, als Stiftungsgesellschaft und als Stiftungsverein). Auch treuhänderische Stiftungen erfüllen diesen materiellen Stiftungsbegriff.
 
1. Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

  • Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Satzung formulierten Stifterwillens.
  • Sie sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Das in ihre Obhut gegebene Vermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
  • Sie anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung. Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren ein. Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.
  • Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Mitglieder von Kontrollund Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen umfassend und wahrheitsgemäß informiert.
  • Die Stiftungsorgane sorgen für die regelmäßige überprüfung der Wirksamkeit der Stiftungsprogramme, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie der öffentlichkeit; sie fördern entsprechendes Verhalten ihrer Mitarbeiter.
  • Die Stiftungsorgane von fördernden Stiftungen betrachten Fördersuchende als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke. Anfragen sollten zeitnah beantwortet werden; über den Fortgang der Antragsbearbeitung sollte informiert werden.
  • Die Stiftungsorgane fördern den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen.
2. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Für Mitglieder der Stiftungsorgane, der Kontroll- und Beratungsgremien und für Stiftungsmitarbeiter gilt, dass sich niemand bei seinen Entscheidungen von eigennützigen Interessen leiten lässt. Insbesondere beachten sie folgende Grundsätze:

  • Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert.
  • Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst zukünftig zu erwarten ist.