Nachlass – Ihr Wille lebt weiter
Es ist vorteilhaft, bereits in den besten Lebensjahren zu überlegen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Denn eine umsichtige Planung ist die beste Garantie, dass Ihr Nachlass ganz in Ihrem Sinne verwendet wird.
Sie haben finanzielle Werte aufgebaut, die Sie an die nächste Generation weitergeben möchten? Warum nicht einen sozialen Auftrag damit verknüpfen? So bewahren und vermitteln Sie Überzeugungen und Ideale, die Ihnen wichtig sind – über Ihr eigenes Leben hinaus.
Es gibt mehrere Möglichkeiten für eine Nachlassregelung:
- Bei einem Vermächtnis verfügen Sie, dass Ihre Erben einen bestimmten Vermögensanteil in die Deutschen Stiftung für Herzforschung einbringen, den Sie festgelegt haben.
- Sie können die Deutsche Stiftung für Herzforschung testamentarisch als Erbin oder Miterbin einsetzen - mit allen Rechten und Pflichten.
- Bei einer Schenkung zu Lebzeiten können Sie mitverfolgen, wie Ihre Zuwendung eingesetzt wird und wie viel Gutes sie bewirkt.
In allen Fällen gilt es, wichtige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche von Familienmitgliedern. Daher empfehlen wir Ihnen eine juristische Beratung. Gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu dem Juristen, der für die Deutsche Stiftung für Herzforschung tätig ist und Ihnen zur Seite stehen wird.
Übrigens:
Bei Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung entfällt sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer.