Die Deutsche Stiftung für Herzforschung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und orientiert sich bei ihrer Tätigkeit insbesondere
an folgenden Grundsätzen:
Präambel
Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit
und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich
auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern.
Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss
sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von
den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen
Verpflichtungen.
Die Grundsätze sollen Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern,
Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern als Orientierung dienen.
Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die
Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz
bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung
schärfen.
In Anbetracht der Vielfalt von Stiftungen sind diese Grundsätze
je nach Größe, Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung den jeweiligen
Gegebenheiten anzupassen.
I. Stiftungen
Die Grundsätze wenden sich an gemeinwohlorientierte
Stiftungen im materiellen Sinne:
- Stiftungen verfolgen vom Stifter bestimmte gemeinwohlorientierte
Zwecke, welche in ihrer Satzung verankert sind und durch die Erträge
aus dem Stiftungsvermögen erfüllt werden sollen.
- Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf
Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll.
- Stiftungen haben Organe oder Träger, die eine ordnungsgemäße
Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks gewährleisten.
- Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen verfasst sein (z. B. als rechtsfähige Stiftung, als Stiftungsgesellschaft und als Stiftungsverein). Auch treuhänderische Stiftungen erfüllen diesen materiellen Stiftungsbegriff.
II. Grundsätze Guter Stiftungspraxis
1. Zu den handelnden Personen
Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter
orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des
Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere
an folgenden Grundsätzen:
- Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und
in der Satzung formulierten Stifterwillens.
- Sie sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck
nach bestem Wissen und Gewissen.
- Das in ihre Obhut gegebene Vermögen ist in seiner nachhaltigen
Ertragsfähigkeit zu erhalten. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche
Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die
Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
- Sie anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von
Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung.
Sie stellen daher der öffentlichkeit in geeigneter Weise
die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über
die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung
im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder)
zur Verfügung. Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen
und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren
ein. Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.
- Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer
und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz
ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt
für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Mitglieder von Kontrollund
Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die
operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen
umfassend und wahrheitsgemäß informiert.
- Die Stiftungsorgane sorgen für die regelmäßige überprüfung der
Wirksamkeit der Stiftungsprogramme, vor allem im Hinblick auf die
Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes
und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie
der öffentlichkeit; sie fördern entsprechendes Verhalten ihrer Mitarbeiter.
- Die Stiftungsorgane von fördernden Stiftungen betrachten Fördersuchende
als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke.
Anfragen sollten zeitnah beantwortet werden; über den
Fortgang der Antragsbearbeitung sollte informiert werden.
- Die Stiftungsorgane fördern den Erfahrungsaustausch und die
Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen.
2. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Für Mitglieder der Stiftungsorgane, der Kontroll- und Beratungsgremien
und für Stiftungsmitarbeiter gilt, dass sich niemand
bei seinen Entscheidungen von eigennützigen Interessen
leiten lässt. Insbesondere beachten sie folgende Grundsätze:
- Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall
unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung
am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden
Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen
kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden
und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert.
- Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst
zukünftig zu erwarten ist.