Information

Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für Dr. Rusche-Forschungsprojekt

der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) und der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG)

Präambel

Zweck des Stiftungsfonds Dr. Ortwin Rusche ist die Förderung vornehmlich klinisch ausgerichteter Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Herzchirurgie.

Begutachtungsverfahren

1. Anträge auf Förderung können von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Deutschland tätig sind, bis spätestens 01. Juli – mit frühestem Förderbeginn 01.03. des darauffolgenden Jahres – gestellt werden. Sie sind bei der Geschäftsstelle der Deutschen Stiftung für Herzforschung, Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main, einzureichen. Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates oder des Vorstandes der DSHF sind von der Antragsstellung ausgeschlossen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung zu betrachten und hat als Zielgruppe Nachwuchsforscher/innen bis zum 40. Lebensjahr.

2.Der Antrag ist per E-Mail (zum Antragsformular) oder in 6-facher Ausfertigung per Post mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular an die DSHF zu schicken. Alle gemäß dem Formular erforderlichen Unterlagen sowie die Einverständniserklärungen etwaiger Mitantragsteller sind dem Antrag beizufügen. Der Antragsteller hat auszuschließen, dass ein gleich lautender Antrag oder Teilinhalte aus ihm an anderer Stelle zur Förderung eingereicht worden sind.

3.Über den Antrag entscheidet der Vorstand der DSHF auf Empfehlung eines von der DGTHG beauftragten Gutachtergremiums und im Einvernehmen mit dem Wissenschaftlichen Beirat der DSHF sowie den Testamentsvollstreckern nach Maßgabe der jeweils im Stiftungsfonds Dr. Ortwin Rusche zur Verfügung stehenden Mittel. Bis auf weiteres werden bevorzugt patientennahe Forschungsprojekte in der Größenordnung von € 60.000 und einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren gefördert. Werden mehrere Anträge als förderungswürdig eingestuft, sind die Fördermittel ggf. zu teilen.

4. Die Bekanntgabe des/der best bewerteten Antrags/Anträge erfolgt alljährlich auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie.

Aufgaben und Pflichten des/der Projektverantwortlichen

5. Die schriftliche Zusage der Projektförderung der DSHF begründet erst dann einen Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Gelder, wenn die für das Vorhaben notwendigen Genehmigungen bei der DSHF vorliegen.

6. Teilprojekte aus Forschungsverbünden können nur dann gefördert werden, wenn deren Eigenständigkeit hinreichend erkennbar und begründet ist.

7. Zeitablauf und Finanzplan für das Forschungsprojekt müssen detailliert dargestellt werden und daraus die entstehenden Kosten im Jahresverlauf schlüssig hervorgehen.

8. Spätestens drei Monate nach Beendigung des Projektes ist der Geschäftsstelle der DSHF unaufgefordert ein Abschlussbericht (in vierfacher Ausfertigung) über das durchgeführte Projekt vorzulegen. Dieser Bericht muss die Zielsetzung des Projektes, die angewandten Methoden und die verwendeten Materialien sowie die Ergebnisse und Auswirkungen auf die Praxis wiedergeben und eine Auflistung der aus dem Projekt hervorgegangenen Publikationen etc. enthalten. Gegebenenfalls später erscheinende Veröffentlichungen und Abstracts aus Ergebnissen des Förderprojekts sind nachzureichen.

9. Veröffentlichungen sind mit dem Zusatz: „gefördert durch die Deutsche Herzstiftung/Deutsche Stiftung für Herzforschung” oder entsprechend auf Englisch „supported by the German Heart Foundation/German Foundation of Heart Research” zu versehen und unaufgefordert der DSHF zuzuleiten.

Art der Projektförderung

10. Die Mittel werden für Personalkosten und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt. Geräte können von der DSHF in der Regel nicht finanziert werden. Personalmittel für den/die Antragsteller/in selbst können nicht beantragt werden

Finanzierungsbedingungen

11. Die Mittel sind ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Sollte sich der Verwendungszweck während der Laufzeit des Projektes ändern oder die Absicht bestehen, Gelder umzuwidmen, muss zuvor ein entsprechender Antrag gestellt und dessen positiver Bescheid abgewartet werden.

12. Die ausgezahlten Mittel können von der DSHF zurückgefordert werden, sofern diese nicht dem genehmigten Zweck zugeführt oder nicht im Sinne der „good experimental bzw. clinical practice” verwendet worden sind.

13. Nach Ablauf der Förderung ist ein Mittelverwendungsnachweis vorzulegen, in dem anhand geeigneter Unterlagen (Rechnungen, Quittungen etc.) die Ausgaben deklariert sind. Zudem ist vom Projektleiter zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren und mit den Mitteln sparsam umgegangen worden ist. Abschließend ist von der die Mittel verwaltenden Institution eine bestätigende Abschlussabrechnung einzureichen.

14. Die DSHF behält sich vor, bei nicht nachprüfbaren Angaben die entsprechenden Gelder zurückzufordern.

15. Werden die bewilligten Gelder durch den Bewilligungsempfänger länger als 6 Monate nach Erhalt der schriftlichen Zusage nicht abgerufen und/oder unaufgefordert seitens des Projektleiters keine nachvollziehbaren Gründe dafür genannt, erlischt der Anspruch auf Auszahlung. Ist dieser Anspruch einmal erloschen, kann die Förderung des Projekts nur durch Neuantrag und positive Neubegutachtung erfolgen.

Öffentlichkeitsarbeit

16. Die DSHF möchte die Ergebnisse der Forschungsprojekte der Öffentlichkeit sowie der interessierten Fachwelt zugänglich machen. Daher erwartet sie von den Bewilligungsempfängern die Bereitschaft, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Form mitzuwirken und ihre Namen zu verwenden.

17. Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zusage der DSHF unaufgefordert eine für den medizinischen Laien verständliche Pressemeldung auf einer, maximal zwei DIN A 4 Seiten zu verfassen, die im Namen der DSHF veröffentlicht werden kann. Wenn bereits Teilergebnisse des Projekts für die Öffentlichkeit von Interesse sind, ist die DSHF möglichst unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen. Dem Abschlussbericht ist eine für den medizinischen Laien verständliche Pressemitteilung (eine, maximal zwei DIN A 4 Seiten) über die Ergebnisse des Projekts beizulegen.

18. Sollte der/die Bewilligungsempfänger/in in den Medien - Presse, Rundfunk, Fernsehen, Agentur, elektronische Medien o.ä. - sein/ihr Forschungsprojekt vorstellen, so ist die DSHF zu informieren. Der/Die Bewilligungsempfänger/in verpflichtet sich, bei jeder etwaigen Vorstellung seines/ihres Projektes auf dessen Förderung durch die Deutsche Herzstiftung/Deutsche Stiftung für Herzforschung (s. Abs.10) hinzuweisen.

Sonstiges

19. Im Einzelfall können mit dem/der Bewilligungsempfänger/in andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich fixiert werden und von beiden Seiten unterzeichnet worden sind.